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Unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen
1. Auftrag
Die Auftragsannahme kann persönlich, telefonisch oder fernschriftlich
erfolgen. Buchungen von Minderjährigen können wir nicht akzeptieren.
Rechtzeitige Buchung vorausgesetzt, erhalten Sie von uns eine schriftliche
Anmeldung bzw. den Kanu- Mietvertrag mit der Bitte um Anzahlung und
Bestätigung der gebuchten Leistungen durch Ihre Unterschrift. Erst
nach deren Rücksendung und der geleisteten Anzahlung gilt der Auftrag
als angenommen.
2. Zahlung
Falls auf dem Mietvertrag nicht anders angegeben ist eine Anzahlung
in Höhe von 25% des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung ist spätestens
5 Werktage vor Fahrantritt zu überweisen. Der Restbetrag ist spätestens
vor Fahrtantritt in bar zu entrichten.
3. Kaution
Vor Fahrtantritt ist die auf dem Mietvertrag angegebene Kaution fällig.
Diese wird nach Tourende, soweit ersichtlich keine Schäden entstanden
sind, zurückerstattet.
4. Stornogebühren
Bei Rücktritt vom Mietvertrag entstehen Stornogebühren. Bei Absage
von reservierten Kanus entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro.
Können die Boote nicht zu dem Termin erneut verliehen werden, sind
innerhalb festgelegter Fristen folgende Kosten anteilig vom Verleihpreis
zu übernehmen: Bei Rücktritten 8 bis 3 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraumes:
30 % des Gesamtpreises, Bei Rücktritten 21 bis 8 Tage vor Beginn des
Buchungszeitraumes: 50 % des Gesamtpreises, Bei Rücktritten innerhalb
von 7 Tagen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 80 % des Gesamtpreises.
Darüber hinaus gilt folgende Regelung: Eine Umbuchung der reservierten
Kanus zum gleichen Tarif ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20,-
Euro möglich. Allerdings muss diese spätestens 10 Tage vor dem ursprünglichen
Termin erfolgen. Sollte wegen schlechten Wetterbedingungen die Kanufahrt
nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, können Sie diese nach Absprache
mit uns und nach Zahlung des Verleihpreises auf einen anderen Termin
verlegen. Es entsteht zusätzlich nur eine Bearbeitungsgebühr von 20,-
Euro. Bitte teilen Sie uns Ihren Rücktritt schriftlich mit.
5. Leistungsumfang
Alle vereinbarten Leistungen sind im Mietvertrag festgehalten.
6. Mietzeitraum
Die Mietzeit beginnt und endet mit der im Mietvertrag angegebene Uhrzeit.
Nach Absprache kann die Abholung auch vor dem eigentlichen Benutzungszeitraum
erfolgen, die Rückgabe auch später - ohne zusätzliche Berechnung.
Der Rückgabetermin ist verbindlich. Verlängerungen sind nur nach Absprache
mit dem Vermieter möglich. Wenn Boote und Zubehör vor Ablauf der Mietzeit
zurückgegeben werden besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung
des Mietpreises.
7. Haftung und gegenseitige Verpflichtung
Wir sind verpflichtet, die vereinbarten Leistungen auftragsgemäß und
nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Können diese Leistungen
aus von uns verschuldeten Gründen nicht erbracht werden, haften wir
bis zur vollen Höhe des Leistungspreises. Eine weitergehende Haftung,
ausgenommen bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit
ist ausgeschlossen. Die Teilnahme an unseren Touren und Veranstaltungen,
sowie die Benutzung der von uns gemieteten Gegenstände erfolgt auf
eigene Gefahr. Bei Bootsbenutzung erklärt der Teilnehmer o. Mieter
mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes
über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende
Schwimmhilfe tragen werden und die Boote nicht in alkoholisiertem
oder fahruntüchtigem Zustand benutzt werden. Insbesondere Kinder unter
8 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden.
Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Boote nur bis
zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Boote
nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem
Gewitter benutzen wird. Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen
Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen
einzuhalten. Unser Material befindet sich bei der Übergabe in technisch
einwandfreiem und sauberem Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen
Sachen sind vom Mieter bzw. Tourenteilnehmer in ebensolchem ordnungsgemäßen
und sauberen Zustand zurückzugeben. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung
der Mietsachen haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert
der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen
Mietsachen dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person
zurückgegeben hat. Entsteht durch verspätete Rückgabe oder durch einen
vom Mieter verursachten Schaden an unserem Boot ein Leistungsausfall
an einem weiteren Kunden (ist also das Boot bereits vermietet, aber
auf Grund des Schadens nicht einsetzbar), so haftet der Mieter für
diesen Leistungsausfall.
8. Transportleistungen
Boots- und Gepäcktransporte werden bei unseren Tourangeboten unentgeldlich
durchgeführt. Fahrradtransporte von der Einsatz- zur Aussatzstelle
übernehmen wir ebenfalls unentgeltlich. Eine eventuelle Personenmitnahme
erfolgt als kostenfreie Mitfahrgelegenheit und ist auf eigene Gefahr.
9. Wasserstände
Sollte auf Grund zu niedriger Wasserstände ein Befahren der vereinbarten
Strecke nicht möglich sein, behalten wir uns vor den Streckenabschnitt
zu ändern oder auch auf einen anderen Fluss auszuweichen.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Celle.
Download
der AGB als PDF ( 18kb )
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